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FÖRDERUNG

Förderungswerber

 

 

Förderungswerber können sein:

 

  • Gemeinden
  • Genossenschaften und Verbände
  • Gemeinden gemeinsam mit einem Dritten Unternehmen, Betriebe von Gebietskörperschaften und Landesgesellschaften
  • Physische oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Wasserver- oder Abwasserentsorgungsanlage betreiben

Förderungsvoraussetzung

 

 

Die Gewährung einer Förderung setzt voraus, dass

 

  • das vollständige Förderansuchen vor Inangriffnahme über die örtliche Baubezirksleitung eingereicht wird

  • die Abwicklung innerhalb von 3 Jahren durchgeführt wird, wobei eine Aufteilung in mehrere Abschnitte möglich ist. Bei länger als 3 Jahren hat die Beantragung in mehreren Bauabschnitten bzw. Förderanträgen zu erfolgen

  • innerhalb von 2 Jahren nach „Funktionsfähigkeit“ (= Fertigstellung) die erforderlichen Endabrechnungs- und Kollaudierungsunterlagen bei der Förderungsstelle eingereicht werden

  • folgende Bestimmungen eingehalten werden:
    - Spezialthemen der Förderung in der kommunalen    Siedlungswasserwirtschaft  gemäß FRL 1999 i..d.g.F. (KPC)
    - ÖWAV Regelblatt 40 
    - ÖVWAG Regelblatt 104 

Einreichung

 

  • Förderansuchen, Technische Daten, Katalog für Wasserversorgungsanlagen/Abwasserentsorgungsanlagen
  • Die Formulare für die über die zuständige Baubezirksleitung vorzulegenden Unterlagen finden sich unter http://www.umweltfoerderung.at/kpc/de/home/umweltfrderung/
  • Technisches Gesamtkonzept Wasser/Abwasser
  • Übersichtsplan des Versorgungsgebietes
  • Die Baubezirksleitung bestätigt die Zweckmäßigkeit der Maßnahme. Das Einlangen des Förderungsansuchens, die grundsätzliche  Förderungsfähigkeit und das vorläufige Förderungsausmaß werden von der Fachabteilung schriftlich bestätigt.

Ausmaß der Förderung

 

Bundesförderung

Das Ausmaß der Förderung eines digitalen Leitungskatasters gemäß den geltenden Förderungsrichtlinien zum UFG beträgt € 2,-- pro Laufmeter im Kataster digital erfassten Leitungen. Die vom Bund gewährte Förderung darf nicht höher sein als 50% der diesbezüglichen förder fähigen Firmenrechnungen (Kosten ohne USt.) 

Endabrechnung

 

  • Schlussrechnungsnachweis für Investitionszuschüsse mit Rechnungszusammenstellung
  • Endabrechnung für Wasserversorgungsanlagen (WVA) Endabrechnung für Abwasserbeseitigungsanlagen (ABA)
  • Technisches Datenerfassungsblatt WVA EA / ABA EA
  • Formblätter zur Endabrechnung digitaler Leitungskataster
  • Kosten- und Leistungsrechnung WVA / ABA
  • Kollaudierungsbericht
  • Übersichtslageplan
  • CD mit shape-Datei (beim DKW ist an die KPC immer eine CD mit den Daten mitzusenden)

Auszahlung der Fördermittel

 

Die Auszahlung der Bundesförderung erfolgt entweder in Form eines Investitionskostenzuschusses oder in Form eines Finanzierungszuschusses.

Bei einem Investitionskostenzuschuss kann die erste Förderung nach Funktionsfähigkeit mittels eines Rechnungsnachweises (Bundesformular 2-fach) im Wege über die Fachabteilung beantragt werden. Die restliche Förderung wird nach Genehmigung der Endkollaudierung durch die KPC ausbezahlt.

 

Bei einem Finanzierungszuschuss kann die erste Förderung mit einem Rechnungsnachweis nach Bezahlen von 25% der vertraglich zugesicherten Investitionskosten im Wege über die FA abgerufen werden, Die weitere Förderung fließt nach Meldung der Funktionsfähigkeit entsprechend dem Zuschussplan

ANSPRECHPARTNER

IMPRESSUM

CNS Messtechnik GmbH

Hauptstraße 131, 9201 Krumpendorf

Telefon:++43/463/22 04 09, Fax: ++43/463/22 04 07

E-Mail: info@cns.co.at